Bad Honnef. „Verbraucher werden bei der Beschreibung von Bodenbelägen leider häufig mit irreführenden Aussagen getäuscht“, stellt der Vorsitzende des Verbandes der Deutschen Parkettindustrie (vdp), Michael Schmid, fest und bezieht sich dabei gleichermaßen auf wöchentliche Werbebeilagen der Baumärkte als auch auf viele Online-Shops und schlecht recherchierte Zeitungsberichte. Dabei ist es laut Schmid ganz einfach: „Als ‚Parkett’ darf nur ein Holzfußboden mit einer Echtholz-Nutzschicht von mindestens 2,5 Millimetern bezeichnet werden“.
Nur bei echtem Parkett handelt es sich auch um 100 Prozent echtes Holz – und das ist für die Wertigkeit des Bodens entscheidend. Da der Verbraucher aber mit irreführenden ‚Begriffsverunglimpfungen‘ förmlich bombardiert wird, kann er das Original nur noch schwer von der Nachbildung unterscheiden. „Renovieren ist ‚in‘, natürliche Produkte aus Holz sind ‚in‘. Dass hier versucht wird, auf die Erfolgsschiene von Parkett zu springen ist nachvollziehbar und ehrt uns“, fasst Schmid die Beweggründe vieler Händler zusammen. „Doch darf dies nicht zu Lasten der Verbraucher gehen.“ Letztlich stelle die Verwendung von in ihrem Ansatz schon falschen Begriffen eine Irreführung des Verbrauchers dar: So handelt es sich bei ‚Vinyl-Parkett‘ oder ‚LVT-Fertigparkett‘ in keiner Weiser um ein Produkt aus echtem Holz, sondern um Bodenbeläge mit einer erdölbasierten, thermoplastischen und mit Weichmachern versehenen Vinylnutzschicht. Des Weiteren basiert ‚Bambus-Fertigparkett‘ nicht auf Holz, sondern auf der Grasart Bambus und ‚Korkparkett‘ hat eine Nutzschicht aus Kork, das auch kein Holz ist. Und schließlich handelt es sich bei ‚Laminatparkett‘ um eine melaminharzbasierte Kunststoff-Nutzschicht. Hierdurch wird eine deutliche Verwechslungsgefahr mit anderen Waren hervorgerufen. Im Sinne des Verbraucherschutzes habe der Endverbraucher ein Anrecht darauf, korrekt darüber informiert zu werden, ob das, was er kauft oder zu kaufen gedenkt, Holz oder eine Nachbildung von Holz ist. „Ergänzend zur richtigen allgemeinen Bezeichnung eines Bodenbelags ist es für gedruckte Nachbildungen einer Holzart doch so einfach, den Zusatz ‚…-Nachbildung‘ zu verwenden“, findet Schmid angesichts der häufig anzutreffenden Benennungen von Holzarten bei Abbildungen ohne diesen Verweis.
Gemäß der europaweit gültigen und in der Bodenbelagsbranche anerkannten Norm EN 13756 „Holzfußböden – Terminologie“ wird Parkett konventionell definiert als „Holzfußboden mit einer Nutzschicht von mindestens 2,5 Millimeter vor Verlegung“. Damit ist eindeutig definiert, dass es sich um einen Echtholzfußboden handelt. Für andere Bodenbeläge greifen nach den spezifischen Normen abweichende Begriffsdefinitionen. Die Differenzierung ist normativ und biologisch klar geregelt. Für Schmid sind alle Marktakteure dazu verpflichtet, den Verbrauchern die verschiedenen Bodenbelagsprodukte „wahrhaftig“ zu beschreiben. Dies sei nicht nur eine bedeutende Aufgabe der Verbände, wie etwa dem vdp. auch meint er damit nicht nur Hersteller, Verleger und Händler, sondern ebenfalls Multiplikatoren wie Messe- und Medienvertreter. „Es ist sehr zu begrüßen, dass sich bereits einige der Großen im Bereich der Baumärkte durch den Dialog mit dem vdp in die richtige Richtung bewegen und bewusst auf die Begriffe und Beschreibungen in ihren Verkaufsunterlagen achten und stärker differenzieren. Das zeigt, dass sie erkannt haben, dass man mit Ehrlichkeit dem Kunden gegenüber immer am besten vorankommt“, freut sich Schmid.
Für Verbraucher, die sich unsicher sind, ob sie im Geschäft nun echtes Parkett in den Händen halten oder ein Imitat, bietet übrigens das europaweite Qualitätssiegel „Real Wood“, das vom Europäischen Verband der Parketthersteller (FEP) vergeben wird, eine wertvolle Entscheidungshilfe. Das Zeichen „Real Wood“ kennzeichnet Echtholz und unterscheidet es somit von allen anderen holznachahmenden Bodenbelägen. Zudem steht das Markenzeichen für eine hervorragende Umwelt- und Ökobilanz von echtem Holz. (vdp/hb)
Weitere Informationen rund um Parkett unter www.parkett.de und www.realwood.eu.
Der Verband der deutschen Parkettindustrie e.V.
Der Verband der Deutschen Parkettindustrie e.V. (vdp) wurde 1950 in Wiesbaden gegründet. Seit 2006 befindet sich die Geschäftsstelle in Bad Honnef. Zurzeit sind 19 Parkett-Hersteller im vdp organisiert, die mehr als 90 Prozent der deutschen Parkettproduktion repräsentieren. Auf seiner Website www.parkett.de informiert der vdp Fachleute und Endverbraucher über alles Wissenswerte rund um das Parkett.